The Money School 
logo
  • The Money School
    • Warum 7 Schritte Anleitung
    • 7 Schritte Anleitung
  • Das richtige Mindset
  • 10 häufigsten Fragen von Schuldnern
  • Schulden u. Strafbarkeit
  • Deine Rechte als Schuldner
  • Pfändungstabelle Stand 2025
  • Alles über die SCHUFA
    • Wir prüfen Deine SCHUFA
    • Eintrag löschen
  • Andere Auskunfteien
  • Umschuldung / Sanierung
  • Was Mieter wissen müssen
    • Mietrecht
    • Räumungsklage
  • Schuldner können den Spieß umdrehen
  • Das Besondere
  • Das sagen unsere Teilnehmer
  • Buchungen Briefe / Abo
  • Mitgliedschaft "ALL-IN"
    • Login
  • Mitglieder-Bereich
    • Login
      • Schulden-Analyse
      • Budgetplan
      • Schulden-Tilgungsplan
      • Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO
      • Antrag auf Ratenzahlung gemäß § 289 BGB
      • Antrag auf Stundung gemäß § 363 BGB
      • Einrede der Verjährung §§ 195, 199 BGB
      • Forderungaufst. gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 BGB
      • Überprüfung von Inkassogeb. gemäß § 4 RDG
      • Widerspruch nach §§ 130 ff. ZPO und § 305 InsO
      • Vergleichsangebot §§ 305 ff. BGB
      • Antrag Verbraucherinsolvenz § 305 InsO
      • Mitteilung Verbraucherinsolvenz §§ 304 ff. InsO
      • Mein Briefservice
  • AGB´s
  • Widerrufsbelehrung
werde finanziell frei

Eintrag löschen

❗ Sie haben Ihre Schulden bezahlt – und der SCHUFA-Eintrag steht immer noch?

Viele Menschen denken: „Schulden bezahlt = SCHUFA-Eintrag gelöscht.“ Doch leider bleibt ein negativer Eintrag oft noch bis zu drei Jahre gespeichert – auch wenn die Forderung längst beglichen ist. Das kann schwerwiegende Folgen haben:

  • Kredite werden abgelehnt.

  • Mietwohnungen werden nicht vermietet.

  • Handy- oder Stromverträge werden verweigert.

  • Versicherungen oder Ratenkäufe scheitern.

Doch das muss nicht sein!

✅ OLG Köln und LG Aachen: Einträge müssen sofort gelöscht werden!

Mehrere Gerichte, darunter das Oberlandesgericht Köln und das Landgericht Aachen, haben bestätigt:

Wurde eine Forderung vollständig beglichen, besteht in vielen Fällen kein berechtigtes Interesse mehr an der weiteren Speicherung in der SCHUFA. Solche Einträge müssen unverzüglich gelöscht werden.

Das heißt:
Selbst wenn die SCHUFA normalerweise eine Speicherfrist von drei Jahren vorsieht, kann dein Eintrag sofort gelöscht werden, wenn du die Forderung beglichen hast und keine berechtigten Gründe mehr für die Speicherung bestehen.

Nutzen Sie Ihre Chance auf Löschung – und auf Schadensersatz!

Viele Betroffene wissen nicht:
Du kannst nicht nur die Löschung verlangen, sondern möglicherweise auch Schadensersatz fordern.

Denn die Speicherung erledigter Schulden kann gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen – insbesondere gegen Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung, „Recht auf Vergessenwerden“).

  • Löschung des Eintrags: Damit deine Bonität wiederhergestellt wird

  • Schadensersatzansprüche: Wenn dir durch den falschen Eintrag ein Nachteil entstanden ist, z. B. abgelehnter Kredit, entgangene Mietwohnung oder höhere Zinsen

Impressum
Datenschutzinformation