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werde finanziell frei

Pfändungstabelle Stand 2025

📑 Pfändungstabelle – Überblick & Beispiele (Stand 2025)

📌 Was bedeutet „pfändungsfrei“?

Wenn du Schulden hast und dein Einkommen gepfändet werden soll, darf dir nicht dein gesamtes Einkommen weggenommen werden.
Ein Grundfreibetrag schützt dich: Dieser Betrag bleibt dir monatlich, damit du deinen Lebensunterhalt sichern kannst. Nur Einkommen über dem Freibetrag darf anteilig oder ganz gepfändet werden.

📘 Pfändungsfreigrenzen – Das bleibt dir zum Leben (Stand 2025):

  • Alleinstehende: ca. 1.252,64 € netto monatlich – vollständig geschützt

  • Verheiratete: ca. 2.505,28 €, wenn beide Einkommen pfändungsfrei sind

  • Für jedes unterhaltsberechtigte Kind: zusätzlich + 520,50 € zum Freibetrag

👉 Diese Werte gelten als Richtlinie. Die genauen Pfändungsgrenzen werden jährlich vom Bundesjustizministerium veröffentlicht.

DOWNLOAD im PDF
Pfaendungstabelle_Erklaerung_2025.pdf (55 kB)
DOWNLOAD im DOC
Pfaendungstabelle_Erklaerung_2025 (24.03 kB)

📊 Wie viel darf gepfändet werden? – Übersicht nach Einkommen:

Nettoeinkommen Pfändbarer Anteil
Bis 1.252,64 € Unpfändbar (kein Cent darf gepfändet werden)
1.252,65 € – 1.392,64 € 0 € pfändbar (nur der übersteigende Betrag wird betrachtet)
1.392,65 € – 1.531,64 € 1/3 des übersteigenden Betrags ist pfändbar
1.531,65 € – 1.868,64 € 1/2 des übersteigenden Betrags ist pfändbar
1.868,65 € – 2.505,28 € 2/3 des übersteigenden Betrags ist pfändbar
Ab 2.505,29 € Der gesamte Betrag über 2.505,28 € ist voll pfändbar
 

🧮 Rechenbeispiele zur Pfändung

🔹 Beispiel 1 – Einkommen: 1.400 € (alleinstehend)

  • Grundfreibetrag: 1.252,64 €

  • Nur der Anteil über 1.392,64 € wird betrachtet:
    → 1.400 € - 1.392,64 € = 7,36 €
    → Pfändbar: 1/3 von 7,36 € = 2,45 €

🔹 Beispiel 2 – Einkommen: 1.600 € (alleinstehend)

  • Bereich 1.392,65 – 1.531,64 € → 138,99 € → 1/3 = 46,33 €

  • Bereich 1.531,65 – 1.600,00 € → 68,35 € → 1/2 = 34,18 €

  • ➤ Gesamt pfändbar: 80,51 €

🔹 Beispiel 3 – Einkommen: 3.000 € (verheiratet, 1 Kind)

  • Grundfreibetrag: 2.505,28 + 520,50 = 3.025,78 €

  • Das Einkommen liegt unter dem Freibetrag → 0 € pfändbar

📌 Wichtige Hinweise für dich

  1. Erhöhte Freibeträge bei Unterhaltspflichten:
    Wenn du gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet bist (z. B. gegenüber Kindern, Ehepartnern), erhöht sich dein Grundfreibetrag.

  2. Sonderregelungen:
    Bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder anderen besonderen Härtefällen kann das Gericht weitere Schutzregelungen erlassen.

  3. Regelmäßige Anpassung:
    Die Pfändungsfreigrenzen ändern sich jedes Jahr – du findest die aktuelle Tabelle auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.

  4. Professionelle Hilfe:
    Du bist unsicher, ob dein Einkommen korrekt berücksichtigt wurde? Wende dich an eine Schuldnerberatung oder einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.

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