Wenn du Schulden hast und dein Einkommen gepfändet werden soll,
darf dir nicht dein gesamtes Einkommen weggenommen
werden.
Ein Grundfreibetrag schützt dich: Dieser
Betrag bleibt dir monatlich, damit du deinen Lebensunterhalt
sichern kannst. Nur Einkommen über dem
Freibetrag darf anteilig oder ganz gepfändet werden.
Alleinstehende: ca. 1.252,64 € netto monatlich – vollständig geschützt
Verheiratete: ca. 2.505,28 €, wenn beide Einkommen pfändungsfrei sind
Für jedes unterhaltsberechtigte Kind: zusätzlich + 520,50 € zum Freibetrag
👉 Diese Werte gelten als Richtlinie. Die genauen Pfändungsgrenzen werden jährlich vom Bundesjustizministerium veröffentlicht.
| Nettoeinkommen | Pfändbarer Anteil |
|---|---|
| Bis 1.252,64 € | Unpfändbar (kein Cent darf gepfändet werden) |
| 1.252,65 € – 1.392,64 € | 0 € pfändbar (nur der übersteigende Betrag wird betrachtet) |
| 1.392,65 € – 1.531,64 € | 1/3 des übersteigenden Betrags ist pfändbar |
| 1.531,65 € – 1.868,64 € | 1/2 des übersteigenden Betrags ist pfändbar |
| 1.868,65 € – 2.505,28 € | 2/3 des übersteigenden Betrags ist pfändbar |
| Ab 2.505,29 € | Der gesamte Betrag über 2.505,28 € ist voll pfändbar |
🔹 Beispiel 1 – Einkommen: 1.400 € (alleinstehend)
Grundfreibetrag: 1.252,64 €
Nur der Anteil über 1.392,64 € wird
betrachtet:
→ 1.400 € - 1.392,64 € =
7,36 €
→ Pfändbar: 1/3 von 7,36 € =
2,45 €
🔹 Beispiel 2 – Einkommen: 1.600 € (alleinstehend)
Bereich 1.392,65 – 1.531,64 € → 138,99 € → 1/3 = 46,33 €
Bereich 1.531,65 – 1.600,00 € → 68,35 € → 1/2 = 34,18 €
➤ Gesamt pfändbar: 80,51 €
🔹 Beispiel 3 – Einkommen: 3.000 € (verheiratet, 1 Kind)
Grundfreibetrag: 2.505,28 + 520,50 = 3.025,78 €
Das Einkommen liegt unter dem Freibetrag → 0 € pfändbar
Erhöhte Freibeträge bei
Unterhaltspflichten:
Wenn du gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet bist
(z. B. gegenüber Kindern, Ehepartnern), erhöht
sich dein Grundfreibetrag.
Sonderregelungen:
Bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder anderen
besonderen Härtefällen kann das Gericht weitere
Schutzregelungen erlassen.
Regelmäßige Anpassung:
Die Pfändungsfreigrenzen ändern sich jedes
Jahr – du findest die aktuelle Tabelle auf der
Website des Bundesministeriums der Justiz.
Professionelle Hilfe:
Du bist unsicher, ob dein Einkommen korrekt
berücksichtigt wurde? Wende dich an eine
Schuldnerberatung oder einen
Fachanwalt für Insolvenzrecht.
