Viele Menschen wissen nicht, wie sie gegen einen negativen SCHUFA-Eintrag vorgehen sollen. Dabei gibt es klare Regeln, wann Einträge gelöscht werden müssen und wann du sogar Anspruch auf Schadensersatz hast.
Hier erfährst du, wie wir von The Money School dich dabei unterstützen, deine SCHUFA sauber zu bekommen und deine finanziellen Chancen zu verbessern.
Der erste Schritt: Fordere deine kostenlose SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. Diese bekommst du direkt bei der SCHUFA (online oder per Post).
Wir prüfen dann gemeinsam mit dir:
Welche Einträge stehen drin? (z. B. Kredite, Mahnbescheide, Insolvenzen)
Ist die Forderung längst bezahlt?
Sind Löschfristen überschritten?
Ist der Eintrag überhaupt
rechtmäßig?
→ z. B. keine Mahnung erhalten, falscher Betrag,
Verwechslung
Wir schauen uns an:
Rechtsgrundlage für den Eintrag:
→ Gibt es noch ein berechtigtes Interesse an der
Speicherung?
Aktuelle Gerichtsurteile:
→ Gerichte wie das OLG Köln oder LG Aachen sagen
klar:
Wurde eine Forderung vollständig bezahlt, darf
sie oft nicht länger gespeichert bleiben.
Deine Rechte nach DSGVO:
→ Nach Art. 17 DSGVO hast du ein Recht auf Löschung,
wenn der Speicherzweck entfällt.
Beispiele für Löschungsgründe:
Forderung ist vollständig beglichen.
Eintrag ist falsch oder doppelt.
Eintrag ist älter als 3 Jahre.
Es gibt kein berechtigtes Interesse mehr.
Wenn wir herausfinden, dass der Eintrag gelöscht werden muss:
Formulieren wir mit dir einen Schriftlichen Antrag auf Löschung an die SCHUFA.
Hängen Belege an (z. B. Zahlungsnachweise).
Setzen eine Frist (z. B. 14 Tage).
Wichtig: Reagiert die SCHUFA nicht oder lehnt die Löschung ab, prüfen wir die nächsten Schritte.
Wir prüfen, ob dir durch den falschen SCHUFA-Eintrag Nachteile entstanden sind, zum Beispiel:
Kredit abgelehnt
Wohnung nicht bekommen
Handyvertrag verweigert
Höhere Zinsen zahlen müssen
Sammle unbedingt:
Ablehnungsschreiben von Banken, Vermietern etc.
Unterlagen, die zeigen, dass der SCHUFA-Eintrag die Ursache war.
Wir prüfen:
Wie hoch dein finanzieller Schaden ist (z. B. Zinsdifferenz bei abgelehntem Kredit).
Ob dir immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zusteht.
Schon kleinste Verstöße gegen die DSGVO können einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen!
Beispiel:
„Ein Betroffener erhielt 1.000 € Schadensersatz, weil ein falscher SCHUFA-Eintrag ihn an einem Kredit hinderte.“
Wir helfen dir dabei:
Den Anspruch schriftlich geltend zu machen.
Bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten.
✅ Einmal im Jahr kostenlose SCHUFA-Auskunft einholen.
✅ Prüfen, ob Einträge erledigt oder veraltet sind.
✅ Unterlagen sammeln (Zahlungsbelege, Ablehnungen).
✅ Löschung direkt bei der SCHUFA beantragen – wir helfen dir
dabei.
✅ Fachliche Hilfe nutzen, falls die SCHUFA nicht reagiert.
Prüfung deiner SCHUFA-Daten
Erstellung eines wirksamen Löschungsantrags
Berechnung und Durchsetzung von Schadensersatz
Unterstützung bei Kommunikation mit der SCHUFA
Unser Ziel:
Deine SCHUFA sauber – und deine finanzielle Freiheit zurück!
→ Kontaktiere uns jetzt für deine persönliche SCHUFA-Analyse!
✅ Löschung möglich? → Ja, oft sofort nach
Zahlung der Schulden.
✅ Schadensersatz möglich? → Ja, bei
nachweisbarem Schaden.
✅ Wie vorgehen? → SCHUFA prüfen, Eintrag
beanstanden, Hilfe nutzen.
