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Wir prüfen Deine SCHUFA

So prüfen wir deine SCHUFA – Schritt für Schritt

Viele Menschen wissen nicht, wie sie gegen einen negativen SCHUFA-Eintrag vorgehen sollen. Dabei gibt es klare Regeln, wann Einträge gelöscht werden müssen und wann du sogar Anspruch auf Schadensersatz hast.

Hier erfährst du, wie wir von The Money School dich dabei unterstützen, deine SCHUFA sauber zu bekommen und deine finanziellen Chancen zu verbessern.

✔ Ob dein negativer SCHUFA-Eintrag gelöscht werden muss

Schritt 1 – Deine SCHUFA-Auskunft besorgen

Der erste Schritt: Fordere deine kostenlose SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. Diese bekommst du direkt bei der SCHUFA (online oder per Post).

Wir prüfen dann gemeinsam mit dir:

  • Welche Einträge stehen drin? (z. B. Kredite, Mahnbescheide, Insolvenzen)

  • Ist die Forderung längst bezahlt?

  • Sind Löschfristen überschritten?

  • Ist der Eintrag überhaupt rechtmäßig?
    → z. B. keine Mahnung erhalten, falscher Betrag, Verwechslung

Schritt 2 – Rechtliche Prüfung

Wir schauen uns an:

  • Rechtsgrundlage für den Eintrag:
    → Gibt es noch ein berechtigtes Interesse an der Speicherung?

  • Aktuelle Gerichtsurteile:
    → Gerichte wie das OLG Köln oder LG Aachen sagen klar:
    Wurde eine Forderung vollständig bezahlt, darf sie oft nicht länger gespeichert bleiben.

  • Deine Rechte nach DSGVO:
    → Nach Art. 17 DSGVO hast du ein Recht auf Löschung, wenn der Speicherzweck entfällt.

Beispiele für Löschungsgründe:

  • Forderung ist vollständig beglichen.

  • Eintrag ist falsch oder doppelt.

  • Eintrag ist älter als 3 Jahre.

  • Es gibt kein berechtigtes Interesse mehr.

Schritt 3 – Löschung beantragen

Wenn wir herausfinden, dass der Eintrag gelöscht werden muss:

  • Formulieren wir mit dir einen Schriftlichen Antrag auf Löschung an die SCHUFA.

  • Hängen Belege an (z. B. Zahlungsnachweise).

  • Setzen eine Frist (z. B. 14 Tage).

Wichtig: Reagiert die SCHUFA nicht oder lehnt die Löschung ab, prüfen wir die nächsten Schritte.

✔ Ob du Anspruch auf Schadensersatz hast

Schritt 1 – Schaden feststellen

Wir prüfen, ob dir durch den falschen SCHUFA-Eintrag Nachteile entstanden sind, zum Beispiel:

  • Kredit abgelehnt

  • Wohnung nicht bekommen

  • Handyvertrag verweigert

  • Höhere Zinsen zahlen müssen

Schritt 2 – Nachweise sichern

Sammle unbedingt:

  • Ablehnungsschreiben von Banken, Vermietern etc.

  • Unterlagen, die zeigen, dass der SCHUFA-Eintrag die Ursache war.

Schritt 3 – Schadensersatz berechnen

Wir prüfen:

  • Wie hoch dein finanzieller Schaden ist (z. B. Zinsdifferenz bei abgelehntem Kredit).

  • Ob dir immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zusteht.

Schon kleinste Verstöße gegen die DSGVO können einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen!

Beispiel:

„Ein Betroffener erhielt 1.000 € Schadensersatz, weil ein falscher SCHUFA-Eintrag ihn an einem Kredit hinderte.“

Schritt 4 – Ansprüche geltend machen

Wir helfen dir dabei:

  • Den Anspruch schriftlich geltend zu machen.

  • Bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten.

✔ Wie du deine Rechte erfolgreich durchsetzt

Was du selbst tun kannst:

✅ Einmal im Jahr kostenlose SCHUFA-Auskunft einholen.
✅ Prüfen, ob Einträge erledigt oder veraltet sind.
✅ Unterlagen sammeln (Zahlungsbelege, Ablehnungen).
✅ Löschung direkt bei der SCHUFA beantragen – wir helfen dir dabei.
✅ Fachliche Hilfe nutzen, falls die SCHUFA nicht reagiert.

Wie wir von The Money School dich unterstützen:

  • Prüfung deiner SCHUFA-Daten

  • Erstellung eines wirksamen Löschungsantrags

  • Berechnung und Durchsetzung von Schadensersatz

  • Unterstützung bei Kommunikation mit der SCHUFA

Unser Ziel:

Deine SCHUFA sauber – und deine finanzielle Freiheit zurück!

→ Kontaktiere uns jetzt für deine persönliche SCHUFA-Analyse!

Zusammenfassung

✅ Löschung möglich? → Ja, oft sofort nach Zahlung der Schulden.
✅ Schadensersatz möglich? → Ja, bei nachweisbarem Schaden.
✅ Wie vorgehen? → SCHUFA prüfen, Eintrag beanstanden, Hilfe nutzen.

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