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Einrede der Verjährung §§ 195, 199 BGB

⏳ Einrede der Verjährung – Alte Forderung? Du musst nicht mehr zahlen!

Du hast Post vom Inkassobüro oder einem Gläubiger bekommen – aber die Forderung ist schon viele Jahre alt?
Dann ist es gut möglich, dass die Forderung bereits verjährt ist! Mit der richtigen Formulierung kannst du dich auf die Verjährung berufen und musst die Forderung nicht mehr bezahlen.

✅ Möglichkeit 1: Musterbrief kostenlos herunterladen & selbst einreichen

Du willst die Sache selbst in die Hand nehmen?
Dann nutze unseren kostenlosen Musterbrief zur Einrede der Verjährung. Einfach downloaden, ausfüllen und abschicken – schnell, rechtssicher und ohne Stress.

📄 Jetzt Musterbrief kostenlos herunterladen

DOWNLOAD
Einrede_Verjaehrung_BGB_Formatiert.docx (37.06 kB)

🛠️ Möglichkeit 2: Wir erledigen das für dich – fertig & versandbereit

Keine Lust auf Papierkram? Kein Problem!
Du füllst nur ein kurzes Onlineformular aus – und wir erstellen dein persönliches Schreiben zur Einrede der Verjährung.
Du bekommst das Schreiben als PDF zum Download oder wir übernehmen sogar den Versand für dich. Porto ist inklusive!

🔹 Einzelleistungen ohne Verpflichtung

Du möchtest gezielt einzelne Leistungen nutzen, ganz ohne Abo? Kein Problem! Wähle einfach das passende Paket:

Paket Preis Enthaltene Briefe Versand
Einzelbrief 4,50 € einmalig 1 Brief ✅ inkl. Porto
Briefpaket S 40 € 10 Briefe ✅
Briefpaket M 75 € 25 Briefe ✅
Briefpaket L 125 € 50 Briefe ✅
 

🔸 Mitgliedschaft „All-In“ – Mehr als nur Briefe

Für alle, die regelmäßig Hilfe benötigen und aktiv an ihrer finanziellen Zukunft arbeiten möchten, bieten wir unsere Mitgliedschaft „All-In“:

💶 150 € / Monat – alles inklusive:

  • ✅ Bis zu 50 Briefe pro Monat

  • ✅ Zugang zu allen Schulungen unserer Schule (vor Ort)

  • ✅ 2 Einzelgespräche pro Monat – wahlweise telefonisch oder persönlich

  • ✅ Zugriff auf alle unsere Dienste, Tools und Vorlagen

Mit der Mitgliedschaft profitierst du nicht nur von unserem Know-how, sondern wirst aktiv begleitet – Schritt für Schritt raus aus der Schuldenfalle.

📌 Hinweis: Das Abo ist monatlich kündbar und muss im Voraus bezahlt werden.

⚖️ Gesetzliche Grundlage: §§ 195, 199 BGB

§ 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist:
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

§ 199 BGB – Beginn der Verjährung:
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.

Mit anderen Worten: Wenn du seit Jahren nichts mehr von einer Forderung gehört hast, musst du sie höchstwahrscheinlich nicht mehr zahlen – wenn du rechtzeitig die Einrede der Verjährung erklärst.

🔐 Sicher, diskret und rechtssicher:
Wir helfen dir dabei, dich vor unberechtigten alten Forderungen zu schützen – bequem, digital und verständlich.

📩 Starte jetzt und lass dich nicht einschüchtern – du hast Rechte!

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