Wer eine Wohnung oder ein Haus mietet, geht mit dem Vermieter einen Vertrag ein, der beiden Seiten Rechte und Pflichten auferlegt. Viele Streitigkeiten entstehen aus Unklarheiten darüber, was erlaubt ist und was nicht. Hier findest du einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die jeder Mieter kennen sollte.
✅ Mietvertrag genau lesen
Enthält Regelungen zu Miete, Nebenkosten, Kaution, Kündigungsfristen, Hausordnung usw.
Sondervereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.
✅ Mietzahlung
Die Miete muss pünktlich gezahlt werden, i. d. R. bis zum 3. Werktag eines Monats.
✅ Nebenkostenabrechnung
Der Vermieter muss jährlich eine Nebenkostenabrechnung vorlegen.
Der Mieter hat ein Recht auf Einsicht in die Belege.
✅ Wohnungsmängel melden
Mängel (z. B. Schimmel, Heizungsausfall) müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden.
Bei erheblichen Mängeln kann ggf. die Miete gemindert werden.
✅ Renovierung & Schönheitsreparaturen
Nicht jede Klausel im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen ist wirksam.
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Instandhaltungspflicht.
✅ Kaution
Maximal drei Monatskaltmieten.
Muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.
Rückzahlung spätestens 6 Monate nach Mietende (wenn keine offenen Forderungen bestehen).
✅ Kündigung durch Mieter
Frist: 3 Monate (bei unbefristeten Mietverträgen).
Kündigung muss schriftlich erfolgen.
✅ Untervermietung
Grundsätzlich Genehmigungspflichtig durch den Vermieter.
Bei berechtigtem Interesse darf der Vermieter nur in Ausnahmefällen ablehnen.
✅ Tierhaltung
Kleintiere (Hamster, Fische etc.) sind meist erlaubt.
Hunde und Katzen nur mit Genehmigung, es sei denn, es gibt keine berechtigten Gründe dagegen.
✅ Besichtigungen durch den Vermieter
Nur mit vorheriger Absprache.
Kein Betreten der Wohnung ohne Zustimmung des Mieters.
Ja, bei erheblichen Mängeln ist eine Mietminderung möglich. Höhe hängt vom Einzelfall ab. Wichtig: Mangel unverzüglich schriftlich melden!
Nur, wenn wirksame Renovierungsklauseln im Mietvertrag stehen. Viele „starre“ Klauseln (z. B. „alle 3 Jahre streichen“) sind unwirksam.
Nach Auszug hat der Vermieter bis zu 6 Monate Zeit, um die Kaution abzurechnen und auszuzahlen – falls keine Schäden vorliegen oder Forderungen offen sind.
Nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. nach Modernisierung oder bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete). Erhöhung muss schriftlich angekündigt werden.
Ja, sofern es sich um notwendige Reparaturen handelt. Der Vermieter muss aber Termine rechtzeitig ankündigen.
Nein. Eine Untervermietung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Vermieter darf die Zustimmung aber nicht grundlos verweigern.
Nur bei berechtigtem Anlass, z. B. bei Verkauf, Mängelbeseitigung oder Verdacht auf Schäden. Immer mit Terminabsprache.
Kommt darauf an. Für normale Abnutzung zahlt der Vermieter. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch muss der Mieter bezahlen.
Kleintiere (wie Hamster oder Fische) meist problemlos. Hunde oder Katzen brauchen i. d. R. die Erlaubnis des Vermieters.
Nur mit gesetzlich anerkannten Gründen, z. B. Eigenbedarf oder Pflichtverletzungen des Mieters. Es gelten strenge Vorgaben und Fristen.
✅ Alles schriftlich festhalten
Mängelmeldungen, Absprachen mit Vermietern, Kündigungen – immer schriftlich (per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung).
✅ Fristen einhalten
Egal ob Kündigung, Mängelanzeige oder Widerspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung – Fristen beachten!
✅ Dokumentation
Vor Einzug und beim Auszug Fotos von der Wohnung machen (Beweis bei späteren Streitigkeiten).
✅ Rechtsberatung nutzen
Bei Unsicherheiten kann eine Mitgliedschaft im Mieterverein oder Rechtsberatung helfen.
Fazit: Mieter haben viele Rechte, aber auch Pflichten. Wer sich informiert und alles schriftlich dokumentiert, schützt sich vor bösen Überraschungen.
