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Räumungsklage

Alles über die Räumungsklage – Was du wissen musst & welche Rechte du hast

Eine Räumungsklage ist für viele Mieter ein Albtraum. Doch keine Panik: Nicht jede Kündigung führt automatisch zur Zwangsräumung. Hier erfährst du, wie eine Räumungsklage abläuft, welche Rechte du hast und was du tun kannst, wenn dir die Wohnung gekündigt wurde.

Was ist eine Räumungsklage?

  • Die Räumungsklage ist die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Wohnung.

  • Sie wird nötig, wenn der Mieter nach einer Kündigung nicht freiwillig auszieht.

  • Geregelt ist die Räumungsklage in § 546 BGB (Herausgabeanspruch) und der Zivilprozessordnung (ZPO).

Gründe für eine Räumungsklage

Eine Räumungsklage kommt in Betracht, wenn:

✅ der Mieter nach Kündigung nicht auszieht.
✅ der Mieter trotz Fristsetzung die Wohnung nicht räumt.
✅ fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug (§ 543 BGB).
✅ fristlose Kündigung wegen erheblicher Pflichtverletzungen.
✅ Kündigung wegen Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
✅ der Mietvertrag wirksam befristet war und der Mieter trotzdem bleibt.

Ablauf einer Räumungsklage

1. Kündigung

  • Zunächst muss der Vermieter wirksam kündigen.

  • Kündigung muss schriftlich erfolgen und einen anerkannten Kündigungsgrund nennen, wenn es kein Zeitmietvertrag ist.

2. Frist abwarten

  • Nach einer ordentlichen Kündigung gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (i. d. R. 3 Monate).

  • Bei fristloser Kündigung kann der Vermieter sofort klagen.

3. Klage beim Amtsgericht

  • Der Vermieter reicht die Räumungsklage beim Amtsgericht ein.

  • Der Mieter wird vom Gericht zur Stellungnahme aufgefordert.

  • Es folgt ein Gerichtstermin.

4. Urteil

  • Gibt das Gericht dem Vermieter recht, wird der Mieter zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt.

  • Das Urteil enthält eine Frist, bis wann die Wohnung zu räumen ist.

5. Zwangsräumung

  • Räumt der Mieter nicht freiwillig, kann der Vermieter die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher veranlassen (§ 885 ZPO).

  • Kosten trägt zunächst der Vermieter, kann diese aber später vom Mieter zurückfordern.

Rechte des Mieters bei einer Räumungsklage

✅ Prüfen der Kündigung

  • War die Kündigung überhaupt wirksam?

  • Liegt ein echter Kündigungsgrund vor?

  • Sind Form und Fristen eingehalten?

✅ Härtefallregelung (§ 574 BGB)

  • Du kannst der Kündigung widersprechen, wenn sie für dich eine unzumutbare Härte bedeutet (z. B. Krankheit, hohes Alter, Schwangerschaft).

  • Den Widerspruch musst du spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist erklären.

✅ Ratenzahlung bei Mietschulden (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB)

  • Wurde fristlos gekündigt wegen Mietrückständen?
    → Du kannst die Kündigung abwenden, wenn du innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Klage alle Mietrückstände inklusive Zinsen und Kosten nachzahlst.

✅ Prozesskostenhilfe

  • Bei geringem Einkommen kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, damit du dich vor Gericht verteidigen kannst.

✅ Widerspruch gegen das Urteil

  • Gegen ein Räumungsurteil kann Berufung eingelegt werden, wenn der Streitwert über 600 € liegt.

  • Frist: 1 Monat nach Zustellung des Urteils.

Kosten der Räumungsklage

  • Gerichtskosten und Anwaltskosten.

  • Gerichtsvollzieherkosten für die Zwangsräumung.

  • Wenn du verlierst, musst du i. d. R. auch die Kosten des Vermieters zahlen.

  • Beispiel: Eine einfache Räumungsklage kann schnell 1.500–3.000 € kosten.

Räumungsfrist verlängern

  • Du kannst beim Gericht einen Antrag auf Räumungsschutz stellen (§ 765a ZPO).

  • Gründe: Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, Wohnungslosigkeit.

  • Das Gericht kann dir dann eine längere Frist gewähren (in der Praxis oft 2–6 Monate).

Zwangsräumung: Was passiert dann?

  • Gerichtsvollzieher kündigt einen Termin an.

  • Der Gerichtsvollzieher darf die Wohnung öffnen lassen (Schlosser).

  • Möbel werden entweder eingelagert oder direkt entsorgt (bei „Berliner Räumung“).

  • Du musst die Kosten tragen.

Tipps bei drohender Räumungsklage

✅ Nicht abtauchen!

  • Auf Briefe vom Gericht oder Vermieter reagieren. Sonst droht ein Versäumnisurteil.

✅ Schulden klären

  • Mietschulden schnellstmöglich ausgleichen.

✅ Rechtsberatung einholen

  • Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht einschalten.

✅ Härtefall prüfen

  • Mögliche Schutzregelungen nutzen.

✅ Unterstützung suchen

  • Sozialamt, Schuldnerberatung oder Caritas können helfen.

Häufige Irrtümer

❌ „Der Vermieter kann mich einfach rauswerfen.“
→ Falsch! Eine Räumung darf nur ein Gericht anordnen. Keine eigenmächtige Räumung!

❌ „Ich kann bleiben, bis die Polizei kommt.“
→ Falsch! Die Polizei hilft nur beim Gerichtsvollzieher. Wer trotz Urteil nicht auszieht, zahlt oft doppelte Kosten.

❌ „Ich muss sofort ausziehen, wenn ich gekündigt werde.“
→ Falsch! Bis ein Urteil vorliegt, darfst du in der Wohnung bleiben. Kündigung allein verpflichtet nicht sofort zur Räumung.

Schildere uns deine Situation!

Du stehst vor einer Räumungsklage? Du hast eine Kündigung erhalten oder schon Post vom Gericht?

➡ Dann schildere uns gerne deine Situation!

  • Was genau steht im Kündigungsschreiben?

  • Gibt es Mietrückstände?

  • Hast du gesundheitliche Probleme oder soziale Härten?

  • Lebst du mit Kindern oder Angehörigen in der Wohnung?

Wir analysieren deinen Fall anonym und geben dir eine erste Einschätzung, welche Rechte du hast und was du jetzt tun kannst.

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