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Schuldner können den Spieß umdrehen

Kann ich als Schuldner gegen einen Gläubiger vorgehen, der mich unter Druck setzt?

1. Grundsatz: Forderung bleibt bestehen

Wichtig vorab:

  • Wenn der Gläubiger eine berechtigte Forderung hat (z. B. weil Du eine Rechnung nicht bezahlt hast), darf er Dich zur Zahlung auffordern.

  • Das nennt man Mahnung (§ 286 BGB).

  • Solange die Forderung berechtigt ist, bleibt sie auch bestehen – selbst wenn der Gläubiger sich im Ton vergreift.

ABER:
→ Der Gläubiger darf nicht jede Art von Druck ausüben. Es gibt rechtliche Grenzen.

2. Wo liegt die Grenze? Wann wird Druck rechtswidrig?

Erlaubt:

✅ Sachliche Mahnungen

„Bitte zahlen Sie die offene Rechnung innerhalb von 14 Tagen.“

✅ Hinweis auf rechtliche Schritte:

„Sollten Sie nicht zahlen, behalten wir uns rechtliche Schritte vor.“

→ Das ist völlig zulässig.

Nicht erlaubt:

🚫 Drohungen, die rechtswidrig sind
→ § 240 StGB (Nötigung)

„Wenn du nicht zahlst, sorge ich dafür, dass du deinen Job verlierst!“

🚫 Verleumdung / üble Nachrede
→ § 823 Abs. 1 BGB (Schadenersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts)

„Ich erzähle deinem Arbeitgeber, dass du pleite bist und Rechnungen nicht bezahlst.“

🚫 Falsche Behauptungen gegenüber Dritten
→ kann Schadensersatz auslösen, wenn Dein Ruf oder Dein Geschäft geschädigt wird.

🚫 Massive Belästigung (Stalking-ähnlich)
→ § 1004 BGB analog (Unterlassungsanspruch)

3. Rechtliche Möglichkeiten für Dich als Schuldner

Wenn der Gläubiger die Grenze überschreitet, hast Du folgende Optionen:

A) Unterlassung verlangen → § 1004 BGB analog

Wenn der Gläubiger Dich z. B. ständig anruft, beleidigt oder Drohungen ausspricht, kannst Du verlangen, dass er das unterlässt.

Beispiel:

Der Gläubiger ruft Dich täglich mehrmals an und schreit ins Telefon: „Wenn du nicht endlich zahlst, ruiniere ich dein Leben!“
→ Hier könntest Du eine Unterlassungsklage einreichen, damit er aufhört.

B) Schadensersatz → § 823 Abs. 1 BGB

Wenn Dir durch das Verhalten ein finanzieller oder gesundheitlicher Schaden entsteht, kannst Du Schadensersatz verlangen.

Beispiel 1 (Gesundheitsschaden):

Der Gläubiger droht ständig telefonisch. Du bekommst Panikattacken und brauchst ärztliche Behandlung.
→ Arztkosten könnten ersetzt werden.

Beispiel 2 (Vermögensschaden):

Der Gläubiger verbreitet bei Geschäftspartnern das Gerücht, du seist zahlungsunfähig.
Folge: Kunden springen ab → Umsatzeinbruch.
→ Du kannst Ersatz des entgangenen Gewinns verlangen.

C) Schmerzensgeld → § 253 Abs. 2 BGB

Bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (z. B. durch Bedrohungen, Bloßstellung) kann Schmerzensgeld möglich sein.

Beispiel:

Der Gläubiger stellt peinliche Posts über Dich ins Internet: „Schuldenlügner!“
→ Schmerzensgeldanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.

D) Klage auf Feststellung → § 256 ZPO

Du kannst vor Gericht feststellen lassen, dass bestimmte Aussagen unwahr sind oder dass der Gläubiger bestimmte Handlungen unterlassen muss.

Beispiel:

Gläubiger behauptet öffentlich: „Er ist pleite.“
→ Du könntest klagen, damit festgestellt wird, dass diese Behauptung falsch ist.

4. Strafrechtliche Möglichkeiten

Neben Zivilrecht kannst Du auch Strafanzeige stellen, z. B. wegen:

  • Nötigung (§ 240 StGB)

  • Üble Nachrede oder Verleumdung (§§ 186, 187 StGB)

  • Beleidigung (§ 185 StGB)

Das bringt Dir zwar keinen Schadensersatz direkt, kann aber Druck von Dir nehmen.

5. Hat das Auswirkungen auf die Forderung des Gläubigers?

  • Grundsätzlich bleibt die Forderung bestehen, selbst wenn der Gläubiger sich falsch verhält.

  • Du kannst aber ggf. Deine Schadensersatzansprüche aufrechnen (§ 387 BGB).

    • Beispiel:

      Du schuldest dem Gläubiger 500 €.
      Du hast aber einen Schaden von 200 € durch sein Verhalten erlitten.
      → Dann kannst Du die 200 € gegenrechnen → Du müsstest nur noch 300 € zahlen.

6. Risiken für Dich

  • Solche Klagen können teuer werden.

  • Du musst das rechtswidrige Verhalten beweisen können (z. B. Zeugen, Aufzeichnungen, Screenshots).

  • Bei Unterliegen musst Du möglicherweise die Kosten tragen.

Fallbeispiele zum besseren Verständnis

Fall 1 – Drohung mit Jobverlust

Gläubiger sagt: „Wenn du die Schulden nicht zahlst, rufe ich deinen Chef an und erzähle ihm, dass du ein Betrüger bist.“

→ Das wäre Nötigung (§ 240 StGB) und Persönlichkeitsrechtsverletzung.
→ Du könntest:

  • Strafanzeige erstatten

  • Unterlassung verlangen (§ 1004 BGB analog)

  • ggf. Schadensersatz fordern (§ 823 BGB)

Fall 2 – Rufschädigung

Gläubiger schreibt auf Facebook: „Der Müller zahlt seine Rechnungen nie, ist pleite und betrügt jeden!“

→ Wenn die Aussage falsch ist:

  • Unterlassungsklage möglich

  • Schadensersatz und Schmerzensgeld möglich (§§ 823, 253 BGB)

Fall 3 – Psychischer Druck

Gläubiger ruft Dich täglich mehrfach an, droht Dir und Deiner Familie, obwohl Du zugesichert hast, die Schulden bald zu zahlen.

→ Hier liegt eine massive Persönlichkeitsrechtsverletzung vor.
→ Du könntest:

  • Unterlassungsklage erheben

  • Strafanzeige erstatten

  • Schadensersatz verlangen

7. Zusammenfassung

✅ Ja, Du kannst den Spieß umdrehen, wenn der Gläubiger:

  • Dich bedroht,

  • Unwahrheiten verbreitet,

  • Dich belästigt.

✅ Mögliche Ansprüche:

  • Unterlassung (§ 1004 BGB analog)

  • Schadensersatz (§ 823 BGB)

  • Schmerzensgeld (§ 253 BGB)

🚫 Aber:

  • Deine Schulden verschwinden dadurch nicht automatisch.

  • Klagen kosten Geld.

  • Du brauchst Beweise.

Praxis-Tipp:

  • Alles dokumentieren: SMS, E-Mails, Anrufprotokolle, Screenshots.

  • Bei massiver Belästigung → Polizei oder Anwalt einschalten.

  • Prüfen, ob Du Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe hast.

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