Wichtig vorab:
Wenn der Gläubiger eine berechtigte Forderung hat (z. B. weil Du eine Rechnung nicht bezahlt hast), darf er Dich zur Zahlung auffordern.
Das nennt man Mahnung (§ 286 BGB).
Solange die Forderung berechtigt ist, bleibt sie auch bestehen – selbst wenn der Gläubiger sich im Ton vergreift.
ABER:
→ Der Gläubiger darf nicht jede Art von Druck ausüben. Es gibt
rechtliche Grenzen.
✅ Sachliche Mahnungen
„Bitte zahlen Sie die offene Rechnung innerhalb von 14 Tagen.“
✅ Hinweis auf rechtliche Schritte:
„Sollten Sie nicht zahlen, behalten wir uns rechtliche Schritte vor.“
→ Das ist völlig zulässig.
🚫 Drohungen, die rechtswidrig sind
→ § 240 StGB (Nötigung)
„Wenn du nicht zahlst, sorge ich dafür, dass du deinen Job verlierst!“
🚫 Verleumdung / üble Nachrede
→ § 823 Abs. 1 BGB (Schadenersatz wegen Verletzung
des Persönlichkeitsrechts)
„Ich erzähle deinem Arbeitgeber, dass du pleite bist und Rechnungen nicht bezahlst.“
🚫 Falsche Behauptungen gegenüber Dritten
→ kann Schadensersatz auslösen, wenn Dein Ruf oder Dein
Geschäft geschädigt wird.
🚫 Massive Belästigung (Stalking-ähnlich)
→ § 1004 BGB analog (Unterlassungsanspruch)
Wenn der Gläubiger die Grenze überschreitet, hast Du folgende Optionen:
Wenn der Gläubiger Dich z. B. ständig anruft, beleidigt oder Drohungen ausspricht, kannst Du verlangen, dass er das unterlässt.
Der Gläubiger ruft Dich täglich mehrmals an und schreit ins Telefon: „Wenn du nicht endlich zahlst, ruiniere ich dein Leben!“
→ Hier könntest Du eine Unterlassungsklage einreichen, damit er aufhört.
Wenn Dir durch das Verhalten ein finanzieller oder gesundheitlicher Schaden entsteht, kannst Du Schadensersatz verlangen.
Der Gläubiger droht ständig telefonisch. Du bekommst Panikattacken und brauchst ärztliche Behandlung.
→ Arztkosten könnten ersetzt werden.
Der Gläubiger verbreitet bei Geschäftspartnern das Gerücht, du seist zahlungsunfähig.
Folge: Kunden springen ab → Umsatzeinbruch.
→ Du kannst Ersatz des entgangenen Gewinns verlangen.
Bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (z. B. durch Bedrohungen, Bloßstellung) kann Schmerzensgeld möglich sein.
Der Gläubiger stellt peinliche Posts über Dich ins Internet: „Schuldenlügner!“
→ Schmerzensgeldanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Du kannst vor Gericht feststellen lassen, dass bestimmte Aussagen unwahr sind oder dass der Gläubiger bestimmte Handlungen unterlassen muss.
Gläubiger behauptet öffentlich: „Er ist pleite.“
→ Du könntest klagen, damit festgestellt wird, dass diese Behauptung falsch ist.
Neben Zivilrecht kannst Du auch Strafanzeige stellen, z. B. wegen:
Nötigung (§ 240 StGB)
Üble Nachrede oder Verleumdung (§§ 186, 187 StGB)
Beleidigung (§ 185 StGB)
Das bringt Dir zwar keinen Schadensersatz direkt, kann aber Druck von Dir nehmen.
Grundsätzlich bleibt die Forderung bestehen, selbst wenn der Gläubiger sich falsch verhält.
Du kannst aber ggf. Deine Schadensersatzansprüche aufrechnen (§ 387 BGB).
Beispiel:
Du schuldest dem Gläubiger 500 €.
Du hast aber einen Schaden von 200 € durch sein Verhalten erlitten.
→ Dann kannst Du die 200 € gegenrechnen → Du müsstest nur noch 300 € zahlen.
Solche Klagen können teuer werden.
Du musst das rechtswidrige Verhalten beweisen können (z. B. Zeugen, Aufzeichnungen, Screenshots).
Bei Unterliegen musst Du möglicherweise die Kosten tragen.
Gläubiger sagt: „Wenn du die Schulden nicht zahlst, rufe ich deinen Chef an und erzähle ihm, dass du ein Betrüger bist.“
→ Das wäre Nötigung (§ 240 StGB) und
Persönlichkeitsrechtsverletzung.
→ Du könntest:
Strafanzeige erstatten
Unterlassung verlangen (§ 1004 BGB analog)
ggf. Schadensersatz fordern (§ 823 BGB)
Gläubiger schreibt auf Facebook: „Der Müller zahlt seine Rechnungen nie, ist pleite und betrügt jeden!“
→ Wenn die Aussage falsch ist:
Unterlassungsklage möglich
Schadensersatz und Schmerzensgeld möglich (§§ 823, 253 BGB)
Gläubiger ruft Dich täglich mehrfach an, droht Dir und Deiner Familie, obwohl Du zugesichert hast, die Schulden bald zu zahlen.
→ Hier liegt eine massive Persönlichkeitsrechtsverletzung
vor.
→ Du könntest:
Unterlassungsklage erheben
Strafanzeige erstatten
Schadensersatz verlangen
✅ Ja, Du kannst den Spieß umdrehen, wenn der Gläubiger:
Dich bedroht,
Unwahrheiten verbreitet,
Dich belästigt.
✅ Mögliche Ansprüche:
Unterlassung (§ 1004 BGB analog)
Schadensersatz (§ 823 BGB)
Schmerzensgeld (§ 253 BGB)
🚫 Aber:
Deine Schulden verschwinden dadurch nicht automatisch.
Klagen kosten Geld.
Du brauchst Beweise.
Alles dokumentieren: SMS, E-Mails, Anrufprotokolle, Screenshots.
Bei massiver Belästigung → Polizei oder Anwalt einschalten.
Prüfen, ob Du Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe hast.
